Marktordnung

der MARKTCOM Eventwerkstatt GmbH

1. Mit der Reservierung oder Belegung eines Standplatzes wird diese Marktordnung anerkannt. Den Anordnungen des Veranstalters und seinen Mitarbeiter/Ordnerdiensten ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Marktordnung erfolgt ein Platzverweis, ohne Ersatzansprüche und ohne Rückzahlung des Standgeldes.

2. Die Veranstaltungsfläche darf nur zum Be- und Entladen befahren werden. Das Befahren der Veranstaltungsfläche innerhalb der hier aufgeführten Verkaufszeiten ist nicht gestattet. -Werktage von 7-14 Uhr, Sonn- und Feiertage in NRW von 11-17 Uhr, im Bundesland Bremen von 07-14 Uhr

3. Es darf nur der vom Veranstalter zugewiesene Platz eingenommen werden. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung oder Behalten eines bestimmten Standplatzes.

4. Jeder Teilnehmer an dieser Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass es zu keiner Gefährdung, Störung oder sonstigen Belästigungen von anderen Teilnehmern oder Besuchern der Veranstaltung kommt. Bei Nichteinhalten hat der Veranstalter die Möglichkeit, Maßnahmen gegen entsprechende Personen einzuleiten.

5. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung gegenüber Schäden, die Ausstellern oder Dritten entstehen.

6. Gewerbliche Anbieter müssen im Besitz eines gültigen Gewerbes sein.

7. Am Verkaufsstand muss die Standkarte komplett ausgefüllt (gilt nur für gewerbliche Anbieter) und gut sichtbar angebracht sein.

8. Für die rechtlichen Voraussetzungen zum Feilbieten irgendwelcher Waren ist der jeweilige Aussteller selbst verantwortlich.

9. Die bei der Buchung angegebene Meterzahl ist verbindliche Voraussetzung zur Teilnahme an dieser Veranstaltung. Sollte bei der Nachprüfung festgestellt werden, dass die angegebene Meterzahl überschritten wurde erfolgt eine Nachberechnung. Stände von Teilnehmern deren KFZ am Stand verbleibt, werden entsprechend der KFZ-Länge, mindestens jedoch mit 4 Metern Standfläche und KFZ+Anhänger (als Gespann) mit mindestens 6 Metern berechnet. Berechnungsgrundlage ist immer das längste Maß an Fläche was aufgebaut wird. Bei Eckplätzen gilt: Alles was über 2 Meter Standfläche hinausgeht, wird berechnet.

10. Das Standgeld ist im Vorfeld einer Veranstaltung fällig, spätestens am Morgen der Veranstaltung ist das Standgeld mitzubringen und zur Bezahlung an der Einfahrt zur Veranstaltungsfläche oder am Stand bereit zu halten.

11. Weder bei schlechten Wetterbedingungen noch im Krankheitsfall oder anderen Gründen, wird bereits gezahlte Standgebühr zurückerstattet.

12. Verboten sind der Verkauf von:Artikel mit NS-Symbolen (auch überklebt) sowie alle laut Waffengesetz verbotenen Schuss, Hieb- und Stichwaffen, Softairwaffen und Kriegsspielzeuge sowie Printmedien, die Gewalt Krieg oder den Nationalsozialismus verherrlichen und/oder fördern. Der Verkauf von Pornographie in Schrift, Bild, Film und Ton, sowie Raubkopien jeglicher Art und lebendigen Tieren sind ebenfalls untersagt.Im Bundesland Bremen ist zusätzlich auch der Verkauf von Waschmaschinen, Kühlschränke und Autoreifen untersagt.

13. Der Dauerbetrieb von Fernsehern, Rundfunkgeräten sowie sonstigen Tonträgern ist nicht gestattet.

14. Es ist strengstens untersagt, Verkaufsständer / -Tische im Gang zu platzieren. Bei Missachtung hält sich der Veranstalter vor, den Verkaufsstand vom Verkauf auszuschließen.

15. Sonderstände wie: Imbisse, Getränke-Ausschank, Lebensmittelvertrieb und ähnliche Stände müssen vorher im Büro angemeldet und genehmigt werden. Betreiber haben für sämtliche amtliche Genehmigungen, wie Gestattungen selbst Sorge zu tragen.

16. Jeder Aussteller verpflichtet sich, seinen Stand erst nach Beendigung der Veranstaltung abzubauen. Der Standplatz ist besenrein zu verlassen.

17. Platzreservierungen werden grundsätzlich nur gegen Vorkasse vorgenommen.

18. Der Veranstalter ist berechtigt eine Kaution zur Sicherung seiner Ansprüche aus der Überlassung der Standfläche zu erheben. Die Höhe der Kaution ist Standort bezogen. Der Aussteller erhält hierzu eine zusätzliche Kautionsquittung über den Kautionsbetrag. Der Aussteller erhält die Kaution am Veranstaltungstag, frühestens eine Stunde vor Marktende, nach Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegen Vorlage der ausgehändigten Kautionsquittung zurück. Bei Nichteinlösung am Ende der Veranstaltung bzw. Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Ausstellers, verfällt der Anspruch auf Erstattung der Kaution.

weiterhin gelten die AGB unseres Ticketanbieters ticket.io bei der Buchung eines Onlinetickets [zu den AGB von ticket.io]

Bild konnte nicht geladen werden

Unser Service für Verkäufer